Gebrauchtgeräte-Flohmarkt - 15. Oktober von 10 - 15.30 Uhr

Beim diesjährigen Gebrauchtgeräte-Flohmarkt der BGU verkaufen Kunden an Kunden ihre nicht mehr benötigten Gebrauchtgeräte mit Benzin- Elektro- oder Akkuantrieb, die gebraucht, aber noch gut zu gebrauchen sind. Das Portfolio im Bereich Gartengeräte: Kettensägen, Motorsensen, Motorhacken, Rasentraktoren, Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenscheren oder Kehrmaschinen, die noch funktionieren oder mit einer kleinen Wartung in unserer Kleingerätewerkstatt wieder in Stand gesetzt werden können.

Das Portfolio im Bereich Elektrowerkzeuge: Bohrer, Akkuschrauber, Stichsägen, Winkelschleifer, Kompressoren, Holzspalter, Kreissägen oder andere Maschinen, die noch funktionieren oder mit einer kleinen Wartung in unserer Kleingerätewerkstatt wieder in Stand gesetzt werden können.

Infos für Verkäufer
Bringen Sie uns Ihr funktionierendes Gartengerät aus den obenstehenden Kategorien vom 10. bis 14. Oktober zwischen 8 und 20 Uhr oder am 15. Oktober bis spätestens 9 Uhr in die Fachabteilung Gartentechnik.
Bringen Sie uns Ihr funktionierendes Elektrowerkzeug aus den obenstehenden Kategorien vom 10. bis 14. Oktober zwischen 8 und 20 Uhr oder am 15. Oktober bis spätestens 9 Uhr in die Fachabteilung Elektrowerkzeug.
Unser Experte berät Sie gerne bei der Festlegung des Verkaufspreises. Wir stellen Ihr Gerät am 15. Juli von 10 bis 15:30 Uhr im Flohmarktbereich des Kundenparkplatzes aus und versuchen es zu vermitteln. Wird Ihr Gerät verkauft, erhalten Sie den Verkaufspreis abzüglich 10 % Vermittlungsgebühr ausbezahlt. Während der Verkaufszeit müssen Sie nicht anwesend sein. Am 04 Juli zwischen 08 und 20 Uhr können Sie den Erlös Ihres Gerätes oder Ihre nicht verkauften Geräte wieder abholen. Für nicht abgeholte Geräte berechnen wir eine Standgebühr von 1,50 Euro/Tag.

Weitere Infos erhalten Sie...
...an unserer Info oder bei Herrn Strauß
Telefon: 0981-96930-50
E-Mail: johannes.strauss@bgu.de

Haftung: Die BGU Baugeräte-Union GmbH & Co Maschinenhandels-KG stellt für den Flohmarkt die erforderlichen Flächen zur Verfügung und vermittelt zwischen Anbieter und Interessent. Als Verkäufer gilt der das Gerät anbietende Kunde. Die BGU übernimmt keinerlei Haftung für die auf dem Flohmarkt angebotenen Produkte (wie Sachmängel, Folgeschäden, Gewährleistung oder Garantie).